Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neue Ortsmitte“ der Gemeinde Marquartstein; Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neue Ortsmitte“ der Gemeinde Marquartstein;

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Marquartstein hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neue Ortsmitte“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. T. a. 291, T. a. 292, T. a. 293, T. a. 294, 352, 352/1, T. a. 352/2, T. a. 356/1, 357, 358, 358/1, 359, 360, 361, 362, 362/1 und T. a. 478 im Ortszentrum von Marquartstein beschlossen, der wie folgt umgrenzt ist:

Im Norden, Süden, Osten und Westen durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Ortszentrum“ (MI).

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) aufgestellt; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).

Das Gebiet wird als Mischgebiet (MI) festgesetzt.

Erfordernis und Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neue Ortsmitte“ ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Vorhaben der Gemeinde Marquartstein und der ‚Lebensraum Tiroler Achen GmbH‘ für Wohn- und Gewerbenutzung, Wohnnutzung zum Teil EOF gefördert, zu schaffen. In den beabsichtigen 5 Gebäuden sollen rund 40 Wohnungen, davon 8-9 EOF, 4-5 Arztpraxen, eine Apotheke und 2 Gewerbeeinheiten entstehen sowie eine Tiefgarage mit 74 Stellplätzen.

Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Voraussetzungen hierzu sind gegeben. Für die Aufstellung von Bauleitplänen ist die Gemeinde in eigener Verantwortung zuständig (§ 2 BauGB). Zweck des Bebauungsplanes ist es, eine städtebauliche Ordnung mittels Festsetzungen zu schaffen (§ 8 Abs. 1 BauGB).

In der Gemeinde Marquartstein besteht ein erheblicher Bedarf nach Bauland, um darauf Mehrfamilienhäuser für Miet- oder Eigentumswohnungen errichten zu können aber auch für Gebäude in denen Wohnen und Arbeiten gleichermaßen möglich ist sowie für kleinere regionale Gewerbebetriebe. Diesem wird mit dieser Bebauungsplanaufstellung Rechnung getragen. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und umweltschützender Anforderungen erfolgen. Ferner wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB auf die Wohnbedürfnisse, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, der Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung, sowie den Anforderungen kostensparenden Bauens berücksichtigt. Insbesondere werden gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB die Bedürfnisse von Familien beachtet. Auch richtet man das Augenmerk auf die Fortentwicklung des vorhandenen Ortszentrums gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB. Des Weiteren wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB den Belangen des Umweltschutzes Rechnung getragen, einerseits durch eine flächensparende Bebauung, andererseits durch noch festzusetzende und bereits vorbesprochene Maßnahmen hinsichtlich Grünflächen und Baumpflanzungen. Darüber hinaus wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB den Belangen der Wirtschaft, insbesondere ihrer mittelständischen Struktur, und der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Rechnung getragen.

Die Erschließung des Mischgebietes erfolgt durch die bestehenden Ortstraßen Staudacher Straße und Schlechinger Straße und durch die Bundesstraße B305. Die Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung, sowie an die Abwasserentsorgung ist möglich.

Der Flächennutzungsplan weist diesem Bereich bereits als Mischgebiet (MI) aus, eine Änderung ist nicht erforderlich.

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Planungsbüro Hohmann Steinert, Übersee, beauftragt.

Mit dem Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger ‚Lebensraum Tiroler Achen GmbH‘ zur Kostenübernahme und zur Durchführung des Vorhabens entsprechend der Vorhabenpläne, die im Rahmen des Verfahrens auszuarbeiten und abzustimmen sind.

Dem Gemeinderat Marquartstein wurde in der Sitzung am 28.11.2022 der Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros Hohmann Steinert, Übersee, in der Fassung vom 20.10.2022 vorgestellt und erläutert. Daraufhin erfolgte zu diesem Entwurf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2022 bis 30.01.2023. Am 07.08.2023 wurden die Stellungnahmen im Gemeinderat beschlussmäßig behandelt.

 

Nach mehrmaligen Überarbeitungen hat der Gemeinderat Marquartstein in seiner Sitzung am 27.11.2023 den vom Planungsbüro Hohmann Steinert, Übersee, überarbeiteten Bebauungsplanentwurf samt Begründung mit integriertem Grünordnungsplan samt Anlagen, Festsetzungen und Hinweise, Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 23.11.2023 gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

27.12.2023 bis 31.01.2024

durchgeführt.  Dabei liegt der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.11.2023 samt Begründung mit integriertem Grünordnungsplan samt Anlagen, Festsetzungen und Hinweise, Vorhaben- und Erschließungsplan im Sitzungssaal/Auslegungsraum, Obergeschoß, Ansprechpartner Herr Oberhorner, Bauamt, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 – 12:00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr) öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Ein barrierefreier Eingang zum Auslegungsraum steht zur Verfügung.

Der Text dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://www.marquartstein.de/bekanntmachungen eingesehen oder bei Bedarf zugesandt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut:                               Art der vorhandenen Information:

Mensch/Erholung:                   immissionsschutztechnisches Gutachten

Tiere/Pflanzen:                        Relevanzprüfung Artenschutz

Boden:                                    geotechnischer Bericht

Klima/Luft:                               verkehrstechnische Untersuchung

Wasser:                                   Bemessungsbericht Überflutung

Folgende Unterlagen zur Planung werden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt:

–           Bebauungsplan Planteil in der Fassung vom 23.11.2023

–           Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 23.11.2023

–           Begründung mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 23.11.2023

–           Vorhabensplan in der Fassung vom 23.11.2023

–           Relevanzprüfung Artenschutz in der Fassung vom 21.12.2021

–           Geotechnischer Bericht in der Fassung vom 14.02.2022

–           Verkehrstechnische Untersuchung in der Fassung vom 24.05.2022

–           Immissionsschutztechnisches Gutachten in der Fassung vom 05.08.2022

–           Bemessungsbericht Überflutung mit Anlage in der Fassung vom 07.09.2022

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Marquartstein, den 15.12.2023

Gemeinde Marquartstein

(Siegel)

Andreas Scheck, Erster Bürgermeister

Neue Ortsmitte VBB – ANLAGE 1 Relevanzpruefung Artenschutz 2021_12_21

Neue Ortsmitte VBB – ANLAGE 2 Geotechnischer Bericht 2022_02_14

 

Neue Ortsmitte VBB – ANLAGE 3 Verkehrstechnische Untersuchung 2022_05_24

Neue Ortsmitte VBB – ANLAGE 4 Immissionsschutztechnisches Gutachten 2022_08_05

Neue Ortsmitte VBB – ANLAGE 5 Bemessungsbericht Ueberflutung mit Anlage 2022_09_07

Neue Ortsmitte VBB – Begruendung 20231123 für Billigung

Neue Ortsmitte VBB – Festsetzungen-Hinweise 20231123 für Billigung

Neue Ortsmitte VBB – Planteil 20231123 für Billigung

Neue Ortsmitte VBB – VEP 20231123 für Billigung