Erlass einer Verordnung über die Parkgebühren für den öffentlich gewidmeten Hochgernparkplatz in der Gemeinde Marquartstein (Parkgebührenverordnung)

Erlass einer Verordnung über die Parkgebühren für den öffentlich gewidmeten Hochgernparkplatz in der Gemeinde Marquartstein (Parkgebührenverordnung)

Der Gemeinderat Marquartstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.10.2025 den Erlass folgender Verordnung beschlossen: „Verordnung über die Parkgebühren für den öffentlich gewidmeten Hochgernparkplatz in der Gemeinde Marquartstein (Parkgebührenverordnung)“. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Verordnung in der Fassung vom 27.10.2025 wurde ortsüblich bekanntgemacht und wird im Sitzungssaal/Auslegungsraum, Obergeschoß, Ansprechpartner Herr Oberhorner, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr) zur Einsicht bereitgehalten. Dieser Raum ist barrierefrei. Außerhalb dieses Zeitraumes können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 08641/6995-20). Die Verordnung kann auch im Internet unter https://www.marquartstein.de eingesehen werden.

Marquartstein, den 14.11.2025

Gemeinde Marquartstein

(Siegel)

Andreas Scheck, Erster Bürgermeister

Parkgebuehrenverordnung der Gemeinde Marquartstein Hochgernparkplatz