2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (2. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung)

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Art. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Marquartstein folgende Satzung:

  • 1 Änderung

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) der Gemeinde Staudach-Egerndach vom 21.07.2020 in der Fassung der Änderungssatzung vom 27.07.2026 wird wie folgt geändert:

  • 5 Abs. 1 der Zweitwohnungssteuersatzung erhält folgende Fassung:

 

„(1) Die Steuer beträgt jährlich 20 v. H. der Bemessungsgrundlage nach § 4.“

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.

 

Gemeinde Marquartstein

Marquartstein, den 10.08.2026

 

gez. Scheck                                                                           (Siegel)

 

Andreas Scheck

Erster Bürgermeister