Hinweise zum Winterdienst der Gemeinde Marquartstein

Zur Durchführung eines reibungslosen Räum- und Streudienstes mit schweren Räumgeräten bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:

  • Parkende Fahrzeuge am Straßenrand behindern eine ordnungsgemäße Schneeräumung erheblich. Stellen Sie Ihr Fahrzeug deshalb bitte auf einem Stellplatz außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ab.
  • Müllbehälter bitte erst am Abfuhrtag morgens und nicht bereits am Vorabend bereitstellen. Nach der Entleerung bitte die Müllbehälter baldmöglichst von den Straßen bzw. Gehsteigen entfernen.
  • Private Anpflanzungen wie Bäume oder Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen und dadurch den Winterdienst behindern, bitten wir kurzfristig zurückzuschneiden. Andernfalls können dort wegen Beschädigungsgefahr der Räumfahrzeuge keine Winterdienstarbeiten durchgeführt werden. Auf mögliche Haftungsansprüche an die Grundstückseigentümer wird hiermit besonders hingewiesen.

 

Salzstreuung

Die Gemeinde ist bei winterlichen Verhältnissen verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortschaft gefährliche und verkehrswichtige Bereiche zu streuen. Aus Kosten- und Umweltschutzgründen werden Wohnstraßen und Nebenstraßen nicht mit Tausalz gestreut. Lediglich Straßen zu Schulen sowie Straßen mit starkem Gefälle werden in den turnusgemäßen Streuplan aufgenommen.

In der Gemeinde Marquartstein werden folgende Straßen bei Bedarf gestreut: Burgstraße, Pettendorfer Straße, Loitshauser Straße, Enzianstraße (nur im Teilbereich mit Gefälle), Heilerbichl, Streunthalerweg und die Schloßstraße.

Wir bitten um Verständnis und appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die Geschwindigkeit, Fahrzeugausrüstung und Fahrweise den Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen!

 

Winterdienstzeiten

Der Winterdienst in der Gemeinde Marquartstein erfolgt nach einem festgelegten Räum- und Streuplan. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass bei starkem Schneefall nicht alle Straßen und verkehrswichtigen Gehwege bis 07:00 Uhr früh geräumt sein können. Das Räumpersonal nimmt je nach Witterung bereits ab 03:30 Uhr die Arbeit auf und versucht, den morgendlichen Räum- und Streudienst bis zum Beginn des Hauptberufsverkehrs abzuschließen. Während den Räumarbeiten ist es aus technischen Gründen unvermeidbar, dass sich am Straßenrand sowie an Grundstückszugängen bzw. Einfahrten Schnee ansammelt. Beschwerden hierzu müssen wir leider zurückweisen. Derartige Schneeansammlungen sind in eigener Zuständigkeit zu entfernen!

Winterdienst Einsatzzeiten:

Montag bis Freitag: 03:30 bis 19:00 Uhr

Samstag/Sonntag/Feiertage: 03:30 bis 19:00 Uhr

Innerhalb dieser Zeiten findet je nach Dringlichkeit ein geregelter Winterdienst statt. Außerhalb der genannten Zeiten liegt es im Ermessen der Einsatzleitung, Winterdienstleistungen durchführen zu lassen. Nach längerem Schneefall kann der Einsatz von Schneefräsen und großen Verladefahrzeugen notwendig werden. Diese Arbeiten werden aufgrund der schwierigen Platzverhältnisse soweit möglich in die Nachtstunden verlegt. Dabei wird die Beeinträchtigung durch Lärm und Fahrzeuge so gering wie möglich gehalten, die festgelegten Winterdienstzeiten können für diese Arbeiten aber überschritten werden.

Aufgrund ihrer starken Steigung wird die Burgstraße bei Schneefall abends um 19:00 Uhr nochmals geräumt.

Gehwege und Gehbahnen

Verkehrswichtige Gehwege und Gehbahnen werden nach den Umständen der Zumutbarkeit in einem turnusgemäßen Räum- und Streuplan mit aufgenommen. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, ausnahmslos alle Gehwege und Gehbahnen zu räumen unf zu streuen. D.h. Gehwege, für die ein nicht jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis besteht, sind von einer Räum- und Streupflicht nicht erfasst und ausgenommen.

 

Fußgängerüberwege

Unentbehrliche und belebte Fußgängerüberwege werden im Umfang der Leistungsfähigkeit geräumt und gestreut.

Keine Räum- und Streupflicht besteht auch an häufig genutzten Überwegen, wenn dem eine geräumt- und gestreute zumutbare Alternative gegenübersteht.

An Fußgängerüberwegen außerhalb der geschlossenen Ortschaft besteht gegenüber dem Fußgängerverkehr keine regelmäßige Räum- und Streupflicht.

 

Folgende Gehwege werden nicht geräumt und gestreut:

  • östlicher Gehweg an der Loitshauser Straße zwischen den Einmündungen Pettendorfer Straße und Bruckfeldstraße
  • östlicher Gehweg/Achendamm an der B305 zwischen der Kreuzung Lanzinger Straße bis zur Querungshilfe am Bushäuschen Wuhrbichl
  • östlicher Gehweg an der B305 zwischen den Einmündungen Hochlerchstraße und Windeckstraße
  • östlicher Gehweg an der TS 34 Freiweidacher Straße auf Höhe Hausnummer 30

diese Gehwege werden zur Schneeablagerung verwendet.

  • Gehweg westlich der B307 von Einmündung Oed bis Geisenhausen-Sportanlagen
  • Gehweg an der TS 34 Freiweidacher Straße westlich auf Höhe des neuen Baugebiets am Sportplatz 

 Private Schneeablagerungen 

Das Schieben und Ablagern von Schnee aus privaten Einfahrten und Wegen auf öffentliche Straßen und Plätze ist verboten. Dies gilt auch, wenn die betreffende Straße noch nicht vom Räumdienst befahren wurde. Eine Zuwiderhandlung wird durch die Gemeinde Marquartstein dokumentiert und mit einem Bußgeld belegt. In Teilbereichen werden die vorhandenen Schneeablagerungen nach Bedarf mit kommunalen Schneefräsen entfernt. Diese Fräsmaßnahmen dienen dem Erhalt der Wasserführungen und werden ausschließlich nach dem Ermessen der Einsatzleitung durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf Beseitigung von Schneeablagerungen auf Straßen oder Kreuzungen, der sich durch das Räumen von Grundstückseinfahrten oder Ähnlichem ansammelt.

Parkverbote

Einige Straßen/Plätze im Ortsbereich werden über die Räumsaison mit absoluten Haltverboten belegt. Dies dient der öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr. Wir bitten in diesen Bereichen um Ihr Verständnis.

Die ausgesprochenen Parkverbote werden mit Beginn der Winterdienst-Saison ausgeschildert. Die Schilder werden am Ende des Winters wieder entfernt.

Hinweise

Der Winterdienst in der Gemeinde Marquartstein erstreckt sich auf eine Länge von ca. 22 km Straßen und ca. 6 km Gehwegen.

Im Räum- und Streuplan wurden die Fahrstrecken so festgelegt, dass bevorzugt Bergstrecken und Wege mit Schulverkehr behandelt werden.

Gez. Andreas Irger, Betriebsleiter Bauhof