Vergabe von Grundstücken im Mischgebiet „Am Sportplatz“
Die Gemeinde Marquartstein vergibt im Baugebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil Freiweidach vier Grundstücke für Wohnen und Gewerbe (Mischgebiet) in einem Konzeptvergabe-Verfahren:
Ausschreibung von Mischgebiets-Bauparzellen
im Baugebiet „Am Sportplatz“
in der Gemeinde Marquartstein
I. Beschreibung der Grundstücke
Die Gemeinde Marquartstein ist Alleineigentümerin der nachfolgend bezeichneten Grundstücke, von denen Teilflächen zum Zwecke der bebauungsplankonformen Bebauung und Nutzung veräußert werden sollen.
1. Objektart, Grundbuchstand, Größe, Lage
1.1 Flst. 259 der Gemarkung Marquartstein
Objektart: baureifes, erschlossenes Mischgebiets-/Gewerbegebiets-Grundstück
Grundbuchstand: Grundbuch des Amtsgerichts Traunstein von Marquartstein, Blatt 1777, lfd. Nr. 55
Abteilung II: Keine Eintragungen
Abteilung III: Keine Eintragungen
Größe, Lage: Ausgeschrieben werden folgende Teilflächen dieses Grundstücks:
Mischgebiets-Parzelle 4 mit ca. 890 m²
Mischgebiets-Parzelle 5 mit ca. 830m²
Mischgebiets-Parzelle 7 mit ca. 1.170 m²
Lage und Zuschnitt der vorgenannten Parzellen können dem dieser Ausschreibung als Anlage 1 beigefügtem Lageplan entnommen werden.
1.2 Flst. 259/12 der Gemarkung Marquartstein
Objektart: baureifes, erschlossenes Mischgebiets-/Gewerbegebiets-Grundstück
Grundbuchstand: Grundbuch des Amtsgerichts Traunstein von Marquartstein, Blatt 1777, lfd. Nr. 55
Abteilung II: Keine Eintragungen
Abteilung III: Keine Eintragungen
Größe, Lage: Ausgeschrieben wird folgende Teilfläche dieses Grundstücks:
Mischgebiets-Parzelle 8 mit ca. 1.395 m²
Lage und Zuschnitt der vorgenannten Parzelle kann dem dieser Ausschreibung als Anlage 1 beigefügtem Lageplan entnommen werden.
2. Bodenverhältnisse
Im Rahmen der von der Gemeinde Marquartstein in Auftrag gegebenen Baugrunduntersuchung im Jahr 2022 wurde auf den Bauparzellen teilweise eine Überschreitung des Grenzwertes für den Kupfergehalt um 1 mg/kg im Auen-Lehm festgestellt. Wegen der Einzelheiten wird auf das dieser Ausschreibung als Anlage 2 beigefügte Bodengutachten des Büros Dipl. Geologe F. Ohin GmbH, Achenweg 3, 83101 Rohrdorf vom 30.11.2022 verwiesen.
Umstände, die auf das Vorhandensein von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen hindeuten, sind der Gemeinde Marquartstein nicht bekannt.
3. Baurecht
Die ausgeschriebenen Bauparzellen liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Sportplatz“, welcher unter folgenden Links eingesehen werden kann:
Plan und Legende: https://wms1.riwagis.de/traunstein_lk_bp/bp-dateien/marquartstein/plan_1985079_1.0.pdf
Begründung: https://wms1.riwagis.de/traunstein_lk_bp/bp-dateien/marquartstein/begr_ndung_1984992_1.0.pdf
II. Zweck und Ziel der Ausschreibung, Kaufpreis, Kaufvertragsinhalt
Die ausgeschriebenen Bauparzellen befinden sich allesamt in einem Mischgebiet gemäß § 6 Abs. 1 BauNVO. Ein Mischgebiet ist dadurch gekennzeichnet, dass es sowohl dem Wohnen als auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben dient, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Dabei stehen diese beiden Hauptnutzungsarten als gleichwertige Funktionen nebeneinander. Dieses gleichwertige Nebeneinander bedeutet, dass keine der Nutzungsarten ein deutliches Übergewicht über die andere gewinnen darf.
Bei der Bauparzellenvergabe muss die Gemeinde Marquartstein daher sicherstellen, dass weder das Wohnen noch die Unterbringung von Gewerbebetrieben nach Anzahl und/oder Umfang beherrschend und damit übergewichtig in Erscheinung treten.
Nach der Entscheidung des Gemeinderats muss jede Bauparzelle zumindest auch eine gewerbliche Nutzung aufweisen. Die Entscheidung, welche Bauparzelle für eine rein gewerbliche Nutzung oder für eine Mischnutzung vergeben wird, obliegt allein der Gemeinde Marquartstein.
Die Bauparzellen sollen zu dem von dem jeweiligen Kaufinteressenten angebotenen Kaufpreis veräußert werden, es sei denn, der angebotene Kaufpreis liegt unterhalb des Grundstücksverkehrswertes. Hintergrund ist, dass die Gemeinde Marquartstein gesetzlich verpflichtet ist, als Kaufpreis mindestens den Grundstücksverkehrswert zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu verlangen.
Ziel der Gemeinde Marquartstein ist es, dass die Bauparzellen bebaut und entsprechend ihrer Bebauung genutzt werden, also nicht bevorratet werden, und auch keinen Spekulationszwecken dienen. Der jeweilige Käufer hat sich daher in dem mit der Gemeinde Marquartstein abzuschließenden Grundstückskaufvertrag zu verpflichten,
- mit dem Bauvorhaben innerhalb von drei Jahren ab Kaufvertragsabschluss zu beginnen und innerhalb von fünf Jahren ab Kaufvertragsabschluss das Bauvorhaben fertigzustellen; und
- das auf der Bauparzelle errichtete Gebäude für einen Zeitraum von mindestens fünfzehn Jahren zu nutzen bzw. nutzen zu lassen; und
- die unbebaute Bauparzelle weder ganz noch teilweise an Dritte zu veräußern.
Für den Fall, dass der Käufer gegen eine oder mehrere der vorgenannten Verpflichtungen verstößt, wird zugunsten der Gemeinde Marquartstein ein mit einer Auflassungsvormerkung abgesichertes Wiederkaufsrecht bestellt. Die Aufnahme einer Vertragsstrafenregelung in den Kaufvertrag behält sich die Gemeinde Marquartstein ausdrücklich vor.
III. Wertung der Interessenbekundungen
1. Erwartungen an das Nutzungskonzept
Sowohl bei einer geplanten gewerblichen Nutzung als auch bei einer geplanten Mischnutzung ist es im Interesse der Gemeinde Marquartstein, dass die Bauparzelle als Betriebsstätte im Sinne von § 12 Abgabenordnung genutzt wird und die Gemeinde Marquartstein damit gewerbesteuerhebeberechtigt ist.
Das anzusiedelnde Gewerbe soll möglichst einen Mehrwert für die örtliche Gemeinschaft bedingen, indem zum Beispiel Produkte oder Leistungen für den Vor-Ort-Bedarf angeboten werden und/oder wohnortnahe Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Von jedem Interessenten ist zwingend in der Interessenbekundung darzulegen, wie und in welchem Umfang er die Bauparzelle zu nutzen gedenkt. Es ist auch darauf einzugehen, inwieweit eine Eigennutzung oder eine Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen an Dritte erfolgen soll.
2. Erwartungen an Städtebau und Architektur
Aufgrund der durchaus präsenten Lage und der Größe des zu bebauenden Areals sollen sich die Neubauten in die städtebauliche Gesamtsituation einfügen und eine Architektur mit erhöhten Ansprüchen an die Gestaltung vorweisen und sich dadurch von herkömmlichen Gewerbebauten abheben.
Um die Interessenbekundungen aus städtebaulicher und architektonischer Sicht beurteilen zu können, sind zusammen mit der Interessenbekundung folgende Unterlagen zwingend einzureichen:
- Darstellung der geplanten Baukörper in einem Maßstab von mindestens 1:500
- Darstellung der Höhenentwicklung der Schnitte der Gebäude in einem Maßstab von mindestens 1:200
- Ansichten zu den Baukörpern in einem Maßstab von mindestens 1:200 aus allen vier Himmelsrichtungen
3. Erwartungen an Energieeffizienz und klimagerechte Bauweise
Wünschenswert ist ein nachhaltiges, energie-, ressourcen- und kosteneffizientes Gebäudekonzept. Ferner trägt eine den Energiebedarf möglichst geringhaltende Bauweise zu einer besseren Bewertung bei. Eine erneuerbare Wärme- und Stromversorgung und die Integration von PV-Anlagen und/oder Solarthermieanlagen ist möglichst vorzusehen. Wünschenswert ist schließlich noch die Installation von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.
Um die vorgeschilderte Nachhaltigkeit beurteilen zu können, ist in der Interessenbekundung im Einzelnen auf die Energieeffizienz und die klimagerechte Bauweise des geplanten Vorhabens einzugehen.
4. Beurteilung und Gewichtung der Interessenbekundungen
Jedes der drei vorgenannten Wertungskriterien, also Nutzungskonzept, Städtebau und Architektur sowie Energieeffizienz und klimagerechte Bauweise, wird mit einer Punkteskala zwischen 0 und 6 Punkten wie folgt bewertet, wobei auch halbe Punkte vergeben werden können:
- nicht erfüllt: 0 Punkte
- ungenügend erfüllt: 1 Punkt
- mangelhaft erfüllt: 2 Punkte
- ausreichend erfüllt: 3 Punkte
- befriedigend erfüllt: 4 Punkte
- gut erfüllt: 5 Punkte
- sehr gut erfüllt: 6 Punkte
Die Höhe des von dem Interessenten angebotenen Kaufpreises fließt in die Wertung mit ein, und zwar wie folgt:
Der angebotene Kaufpreis wird mit einer Punkteskala zwischen 3 und 6 Punkten bewertet. 6 Punkte erhält die Interessenbekundung mit dem höchsten Kaufpreisangebot. 3 Punkte erhält das (fiktive) Kaufpreisangebot mit einem Quadratmeterpreis von 470 €. Die Punktebewertung für dazwischen liegende Kaufpreisangebote erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma ohne Rundung.
Die Gesamtpunktezahl errechnet sich aus der Summe der für das jeweilige Wertungskriterium (Nutzungskonzept, Städtebau und Architektur sowie Energieeffizienz und klimagerechte Bauweise) vergebenen Punktezahl, wobei die Punktezahl für das Wertungskriterium „Nutzungskonzept“ doppelt in Ansatz gebracht wird, zuzüglich der nach vorstehendem Absatz ermittelten Punktezahl für das Wertungskriterium „Kaufpreis“, wobei diese Punktezahl vierfach in Ansatz gebracht wird. Damit wird der angebotene Kaufpreis mit 50 % gewichtet.
IV. Abgabefrist, Inhalt der Interessenbekundungen
Interessenten haben ihre Interessenbekundung bis spätestens 25.01.2027, 12.00 Uhr, bei der Gemeinde Marquartstein, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein, schriftlich und in deutscher Sprache einzureichen.
Die Interessenbekundungen sowohl für eine geplante gewerbliche Nutzung als auch für eine geplante Mischnutzung müssen zwingend folgende Mindestinhalte aufweisen:
- Angaben zur Person des Kaufinteressenten (Vorname, Name, ggf. Firma mit Angabe der Vertretungsverhältnisse, Adresse, Telefon, E-Mail)
- Beschreibung Nutzungskonzept gemäß Abschnitt III. Ziffer 1
- Darstellungen und Ansichten gemäß Abschnitt III. Ziffer 2
- Beschreibung des gebäudebezogenen Konzepts im Hinblick auf Energieeffizienz und klimagerechte Bauweise gemäß Abschnitt III. Ziffer 3
- Angebot für erschließungs- und herstellungsbeitragsfreien Kaufpreis (= Kaufpreis inklusive der Erschließungskosten für Straße, Wasser und Abwasser)
Der Gemeinde Marquartstein bleibt es unbenommen, unter Beachtung des Gleichbehand-lungsgrundsatzes fehlende Informationen und Unterlagen nachzufordern.
V. Ansprechpartner
Rückfragen sind zu richten an:
Gemeinde Marquartstein
Herrn Bürgermeister Andreas Scheck
Rathausplatz 1
83250 Marquartstein
Tel.: (08641) 6995-27
E-Mail: andreas.scheck@marquartstein.de
VI. Sonstige Informationen zur Ausschreibung
Die Ausschreibung der Bauparzellen unterliegt weder dem deutschen noch dem europäischen Vergaberecht. Die entsprechenden vergaberechtlichen Bestimmungen finden daher keine Anwendung.
Mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen ist kein Maklerauftrag verbunden. Makler, die die ausgeschriebenen Bauparzellen anbieten, handeln nicht im Auftrag der Gemeinde Marquartstein.
Mittels der Ausschreibung sollen Erstangebote von Kaufinteressenten eingeholt werden. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe der ausgeschriebenen Bauparzellen bzw. ein Anspruch auf Abschluss eines diese Bauparzellen betreffenden Kaufvertrages besteht ausdrücklich nicht. Dies gilt auch für den jeweiligen Interessenten, dessen Konzept vom Gemeinderat in Zusammenschau mit dem angebotenen Kaufpreis am besten bewertet worden ist. Andererseits kann die Gemeinde Marquartstein von keinem der Interessenten einen Bauparzellenkauf auf Basis der jeweils eingereichten Interessenbekundung verlangen.
Die Gemeinde Marquartstein ist jederzeit berechtigt, das Ausschreibungsverfahren zu beenden bzw. aufzuheben, und zwar auch ohne Angabe von Gründen.
Weder aus der Nichtberücksichtigung von Interessenbekundungen noch aus der vorzeitigen Beendigung oder aus der Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens können Ansprüche gegen die Gemeinde Marquartstein geltend gemacht werden.
Die Bauparzellenvergabe sowie der Abschluss von Grundstückskaufverträgen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Gemeinderat der Gemeinde Marquartstein.
Alle mit der Interessenbekundung und der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verbundenen Kosten, insbesondere eventuelle mit der Erstellung der Bewerbungsunterlagen einhergehenden (Architekten-)Kosten, trägt der Interessent selbst; eine Erstattung durch die Gemeinde Marquartstein erfolgt nicht.
Für die Richtigkeit der Angaben in der Ausschreibung wird keine Gewähr im rechtlichen Sinne übernommen. Die in der Ausschreibung dargestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann dennoch nicht erhoben werden.
VII. Datenschutzhinweise
Die im Rahmen der Interessenbekundungen erhobenen personenbezogenen Daten (insbe-sondere Namen, Anschrift, Kommunikationsdaten etc.) werden von der Gemeinde Marquart-stein elektronisch gespeichert und sind von dieser zehn Jahre aufzubewahren. Die Daten werden ausschließlich von den zuständigen Stellen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Marquartstein oder von beauftragten und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Best-immungen verpflichteten Dritten zur Prüfung der Interessenbekundungen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO verarbeitet. Nur in dem Fall, dass mit einem Interessenten ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden soll, werden diese personenbezogenen Daten an einen Notar weitergegeben. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Gemeinde Marquartstein (https://www.marquartstein.de/datenschutz/) entnommen werden.
VIII. Anlagen
Anlage 1: Lageplan für die ausgeschriebenen Bauparzellen
Anlage 2: Bodengutachten
Download:
Ausschreibung inkl. Anlagen: Konzeptvergabe Mischgebiet Grundstücke Am Sportplatz – Veröffentlichung 2026_10_01 mit An
























