Änderung des Bebauungsplanes „Burgberg“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. T. a. 63, 71, 71/1 und T. a. 75 am Unteren Mühlfeldweg in der Gemeinde Marquartstein gemäß § 13a BauGB;

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB 

Der Gemeinderat Marquartstein hat in seiner Sitzung am 10.08.2026 die Änderung des Bebauungsplanes „Burgberg“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. T. a. 63, 71, 71/1 und T. a. 75 am Unteren Mühlfeldweg der Gemarkung Marquartstein beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert.

Die Planung sieht eine Nachverdichtung durch die Neuerrichtung von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 75 vor (zuvor ein Baurecht), sowie die Errichtung eines hierfür erforderlichen Wendehammers am Unteren Mühlfeldweg.

Das Gebiet wird wie bisher als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben diese Planung in der Zeit vom

01.09.2026 bis 02.10.2026

einzusehen und sich zu äußern. Dabei liegt die Planung im Sitzungssaal/Auslegungsraum, Obergeschoß, Ansprechpartner Herr Oberhorner, Bauamt, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Ein barrierefreier Eingang zum Auslegungsraum steht zur Verfügung. Der Text dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://www.marquartstein/bekanntmachungen eingesehen oder bei Bedarf zugesandt werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Marquartstein, den 21.08.2026

Gemeinde Marquartstein

(Siegel)

Andreas Scheck

Erster Bürgermeister

Burgberg – Bebauungsplanänderung Begründung 03082026

Burgberg – Bebauungsplanänderung Plan 03082026