2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (2. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung)

  1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

(2. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung)

 

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Art. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Marquartstein folgende Satzung:

  • 1 Änderung

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) der Gemeinde Marquartstein vom 29.06.2020 in der Fassung der Änderungssatzung vom 27.07.2020 wird wie folgt geändert:

  • 5 Abs. 1 der Zweitwohnungssteuersatzung erhält folgende Fassung:

 

„(1) Die Steuer beträgt jährlich 20 v. H. der Bemessungsgrundlage nach § 4.“

 

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.

 

Gemeinde Marquartstein

Marquartstein, den 10.08.2026

 

gez. Scheck                                                                             (Siegel)

 

Andreas Scheck

Erster Bürgermeister