Änderung des Bebauungsplanes „Streunthal“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 502/1 im Ortsteil Streunthal in der Gemeinde Marquartstein gemäß § 13a BauGB;

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB 

Der Gemeinderat Marquartstein hat in seiner Sitzung am 16.03.2026 die Änderung des Bebauungsplanes „Streunthal“ im Bereich des Grundstücke Fl.-Nr. 502/1 der Gemarkung Marquartstein im Ortsteil Streunthal beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert.

Die Planung sieht den Abbruch des Bestandsgebäudes und die Nachverdichtung durch die Neuerrichtung von zwei Gebäuden auf dem Grundstück vor.

Das Gebiet wird wie bisher als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben diese Planung in der Zeit vom

14.04.2024 bis 15.05.2026

einzusehen und sich zu äußern. Dabei liegt die Planung im Sitzungssaal/Auslegungsraum, Obergeschoß, Ansprechpartner Herr Oberhorner, Bauamt, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Ein barrierefreier Eingang zum Auslegungsraum steht zur Verfügung. Der Text dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://www.marquartstein/bekanntmachungen eingesehen oder bei Bedarf zugesandt werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Marquartstein, den 02.04.2026

Gemeinde Marquartstein

(Siegel)

Andreas Scheck, Erster Bürgermeister

Bebauungsplan Streunthal Änderungsplanentwurf 20260219-1

Bebauungsplan Streunthal Änderungsentwurf Begründung 20260219