... über ihre Sicht auf das kommende Jahr in den Gemeinden Marquartstein und Staudach-Egerndach.
mehrDie Rodelbahn der Hochplattenbahn ist nicht in Betrieb. Die Rodelbahn ist nicht gesichert und daher für den Rodelbetrieb gesperrt.
mehrDie Familienstützpunkte des Landkreises Traunstein bieten auch während der Pandemie Beratung und Unterstützung für Eltern, außerdem Spiel- und Bastelanregungen.
mehrBoden ist eine knappe Ressource, dies gilt umso mehr in dichtbesiedelten Industrieländern wie Deutschland. Marquartstein ist flächenmäßig eine der kleinsten Kommunen im Landkreis Traunstein und hat deshalb mit seinen gut 3.200 Einwohnern eine hohe Bevölkerungsdichte. Der Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen muß deshalb sorgfältig geplant werden. Vielfältige Interessen, Nutzungskonflikte und Nutzungsalternativen sind zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.
Der Gemeinde obliegt über die Möglichkeiten der Bauleitplanung (z.B. in Form von Bebauungsplänen) zwar die Planungshoheit, die Genehmigungs- und Kontrollbehörde ist aber das Landratsamt Traunstein.
Bei Bauvorhaben ist vorab grundsätzlich zu klären, ob ein Grundstück in einem Bereich mit vorhandener Bauleitplanung (anbei eine Übersicht), in unbeplantem Innenbereich oder sich etwa im Aussenbereich befindet. Im unbeplanten Innenbereich kann für ein Grundstück Baurecht erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach §34 BauGB erfüllt sind. Der Außenbereich dient nur in sehr begrenztem Umfang der baulichen Nutzung und wird normalerweise für die Landwirtschaft, die Erholung und den Naturschutz reserviert.
Bevor sie in eine konkrete Bauplanung und ein Antragsverfahren für Ihr Grundstück einsteigen, beraten wir sie gerne vorab in einem gemeinsamen Gespräch im Rathaus.
Setzen Sie sich bitte mit uns für eine Terminabstimmung in Verbindung!
Informationen über laufende Verfahren finden Sie hier unter den Bekanntmachungen!