... über ihre Sicht auf das kommende Jahr in den Gemeinden Marquartstein und Staudach-Egerndach.
mehrDie Rodelbahn der Hochplattenbahn ist nicht in Betrieb. Die Rodelbahn ist nicht gesichert und daher für den Rodelbetrieb gesperrt.
mehrDie Familienstützpunkte des Landkreises Traunstein bieten auch während der Pandemie Beratung und Unterstützung für Eltern, außerdem Spiel- und Bastelanregungen.
mehrZum 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag werden den Jubilaren in unserer Gemeinde persönliche Glückwünsche durch den Ersten Bürgermeister oder seine ehrenamtliche Stellvertreterin überbracht. Gratulationsbesuche werden auch bei unseren Jubelpaaren zur Goldenen, Diamantenen, Eisernen und Gnadenhochzeit gemacht.
Rechtlicher Hinweis: § 50 BMG – Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen:
(2) Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Anschrift sowie
5. Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
(5) Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach den Absätzen 1 bis 3 zu widersprechen; hierauf ist bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. § 36 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.