Beachten Sie die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 8. Oktober 2023: Berichtigung bei Stimmzettel C und D
mehrBeachten Sie die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 8. Oktober 2023: Berichtigung bei Stimmzettel C und D
mehrDie Sprechstunde von Bürgermeister Andreas Scheck muss am Donnerstag, 28. September leider entfallen. Die nächste Sprechstunde ist am Donnerstag, 5. Oktober von 17 bis 18.30 Uhr im Rathaus Marquartstein.
mehrIm Marquartsteiner Gemeindegebiet finden Sie zahlreiche Hundetoiletten, wie die Übersichtskarte zeigt (die farbliche Unterscheidung gibt lediglich das Jahr der Installation an). Bitte nutzen Sie diesen nahezu flächendeckenden Service und entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Doch auch wenn keine Hundetoilette in Reichweite ist, sollte jeder verantwortungsbewusste Hundebesitzer die Hinterlassenschaften seines Hundes vollständig entsorgen. Hundehaufen – auch abgepackte! – sind mehr als nur ein Ärgernis!
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Hundebesitzer, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind, und den Kot ihres Haustieres entfernen!
In Marquartstein setzen wir bislang nicht auf die Erhebung von Bußgeldern. Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand, den Gemeinsinn und das Verantwortungsbewusstsein unserer Hundehalter – beseitigen Sie den Kot Ihres Tieres!
Auch wenn Sie Ihren Hund angemeldet haben und Hundesteuer bezahlen, sind Sie natürlich selbst dafür zuständig, die Hinterlassenschaften Ihres Tieres zu beseitigen. Die weit verbreitete Meinung, durch die Zahlung von Hundesteuer von dieser Verpflichtung gewissermaßen befreit zu sein, ist falsch.
Abschließend noch eine Anmerkung zu Spazierroute: Selbstverständlich können Sie mit Ihrem Hund im öffentlichen Raum überall dort spazieren gehen, wo diese nicht ausdrücklich untersagt ist. Es stehen Ihnen alle öffentlichen Wanderwege, Feldwege, Gehwege offen! Sollten Sie diese Wege verlassen und quer durch den Wald oder quer durch die Wiese gehen, bewegen Sie sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf Privatgrund. Bitte seien Sie sich dessen bewusst – ganz besonders im Hinblick auf die Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Ganz abgesehen davon, sollten „Querfeldein-Spaziergänge“ nicht nur während der Graswachsperiode unterbleiben und im Wald sollte ebenfalls ganzjährig auf die Tiere Rücksicht genommen werden – ob mit oder ohne Hund.