... über das Schöffenamt und rufen Bürgerinnen und Bürger auf, sich für dieses hohe Ehrenamt zur Verfügung zu stellen.
mehrDer Freistaat Bayern fördert den Neubau bzw. Erwerb von Eigenwohnraum.
mehrIm Wald südlich der Hofkapelle und nordwestlich des Froschsees (Aggbichl) kommt es ab dem 30.01. aufgrund von Holzarbeiten zu Sperrungen. Bitte beachten Sie die Sperrungen und die Anweisungen durch die Forstwirte!
mehrDie Gemeinde Marquartstein verfügt über ein Netz an Abwasserkanälen mit einer Länge von ca. 32 km. Das Abwasser wird über Hauptsammelleitungen zum Klärwerk des Abwasserzweckverbandes Achental AZV in Grassau geleitet, dort gesäubert und wieder in die Tiroler Achen eingeleitet.
Die Nutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung ist durch eine Satzung geregelt. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt/Bautechnik unter Tel. 08641 / 6995-25.
Mehr Informationen zum AZV erhalten Sie unter www.azv-achental.de
Ab dem Abrechnungsjahr 2018 wurde ein Antragsformular für den Abzug der Freimengen bei den Kanalbenutzungsgebühren eingeführt. Dieses muss künftig verwendet werden und ist spätestens bis zum 15.02. des Folgejahres des Abrechnungsjahres einzureichen. Das Antragsformular finden Sie zum Ausdrucken hier. Sie erhalten es auch direkt in der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein in der Kämmerei/Hauptamt (1. OG).
Diesem Antrag sind bei Landwirten aktuelle Nachweise der Großvieheinheiten (z.B. Mehrfachantrag/Bestandsregister, aus welchen die Zahl der GVE im Abrechnungsjahr ersichtlich ist) bzw. von Bäckereien Nachweise über die gekauften Mehlmengen in diesem Jahr oder Ähnliches beizufügen.
Den fertig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte in der Kämmerei bei Frau Wendt ab oder senden diesen per E-Mail an alexandra.wendt@marquartstein.de.
Bitte beachten Sie: Bei der Frist vom 15.02.2023 handelt es sich um eine Ausschlussfrist, verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Abzug der Freimenge ist nach diesem Datum für das Abrechnungsjahr 2022 nicht mehr möglich.
Wir bitten um entsprechende Beachtung und termingerechte Vorlage der Nachweise.